Stock-Car-Rennen in der "Basepohler-PS-Hölle"


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Techn. Reglement

8-Std-Rennen

Technisches Reglement für das Stundenrennen 2011


Allgemeines

Zugelassen sind alle serienmäßige 600 und 601er Trabi´s /PKW offen, ausgenommen Allrad und Heckangetriebene. Den Nachweis der Originalität seines Fahrzeuges hat das Team zu erbringen. Sollte ein betrug diesbezüglich aufgedeckt werden, wir das gesamte Team für das Rennen gesperrt.

Notwendige Vorschriften

Rückspiegel

Es muss mindestens ein ausreichend großer Innenspiegel angebracht sein. Außen können 2 Spiegel angebracht sein.

Überrollvorrichtung

In jedem Fahrzeug muss ein Überrollkäfig eingebaut sein. Dieser muss folgenden Mindestanforderungen entsprechen:
Der Überrollkäfig muss in seiner Konstruktion mit folgender Skizze übereinstimmenätzliche Streben sind zulässig, dürfen aber nicht die Sicht des Fahrers beeinträchtigen, sowie am Ein- und Aussteigen hinderlich sein.Überrollkäfig muss durch Fußplatten aus Stahlblech mit der Karosserie verbunden sein.Überrollvorrichtung darf nicht als Leitung oder Schutzmantel für Kraftstoff, Abgas o.ä. genutzt werden.Rohre, bzw. Vierkantprofil müssen ein Mindestmaß von 4cm Durchmesser haben.ätzlich zum Käfig müssen eine Diagonalmittelstrecke im Dachbereich sowie je eine Querstrebe an der Beifahrerseite und zwei an der Fahrerseite fest eingebaut werden, die mit mind. zwei Streben verbunden sind.

Abschleppvorrichtung

Vorne und hinten muss mindestens je eine ausreichend stark dimensionierte Abschleppöse vorhanden sein. Das Loch der Öse muss mindestens einen Durchmesser von 30 mm haben und von oben gesehen, nicht über die Maße der Karosserie hinausragen. Sie müssen leuchtend gelb, orange oder rot markiert sein und für die Helfer leicht erkennbar angebracht werden.



Räder und Reifen

Die Auswahl der Größe, Hersteller und Marken wird freigestellt. Wuchtelemente sind unzulässig. Unzulässig sind geschnitzte Reifen und Stollen! Sommer, Winter und Allwetter sind zulässig.

Beleuchtung

Alle äußeren Beleuchtungseinrichtungen müssen entfernt werden. In der Karosserie entstehenden Öffnungen sind formschlüssig abzudecken.
Jeder Wagen muss mit einer roten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die mit einem mind. 15 Watt starken Leuchtmittel ausgestattet sind. Leuchten im Heckscheibenbereich sind zulässig. Die Leuchten müssen wie die originalen Bremsleuchten funktionieren. Zusätzlich muss eine separate rote Sicherheitsleuchte mit 21 Watt in der Mitte des Fahrzeughecks angebracht werden. Diese muss in Dauerfunktion mittels eines Blinkrelais funktionieren.

2.6. akustische Warneinrichtungen

Bei Einfahrt und Durchfahrt in die Boxengasse sind sämtliche Personen durch Hubzeichen zu warnen. Bei Einfahrt in die Boxengasse ist ein Schalter zu betätigen, der ein Intervallhupen auslöst. Dieser wird bei Ausfahrt aus wieder ausgeschaltet. Empfohlen wird ein Blinkrelais.

Anhängerkupplung, Zierleisten, etc.

Antennen, Radkappen, Dachreling, Schilder, Anhängerkupplungen und Zierleisten müssen entfernt werden.

Fahrgastraum - -

Als Fahrgastraum wird der vom Hersteller serienmäßig für alle Passagier vorgesehene Raum von der vorderen Spritzwand bis zur serienmäßigen hinteren Trennwand einschließlich der Hutablage angesehen. Beim Trabant Kombi endet der Fahrgastraum an der Befestigung der Rücksitzbanklehne. Es sind sämtliche Fahrzeugsitze zulässig, jedoch muss der Sitz für die Belastung im Motorsport geeignet sein. Es muss eine korrekte Befestigung des Sitzes erfolgen. Beide Türen sind im Originalzustand zu belassen und müssen von außen ohne Werkzeug zu öffnen sein (z.B. Verlängerung des Betätigungswinkels). Die linke Türverkleidung muss im Originalzustand sein oder durch ein Blech ersetzt werden.

Radaufhängung

Die Radaufhängung ist original zu belassen. Erlaubt ist es, die originalen Befestigungspunkte zu verstärken ohne die ursprünglichen zu verändern.
Stoßdämpfer sind freigestellt, nur die Anzahl und die originale Aufhängung muss beibehalten werden (Anzahl 4). Dreieckslenker und Spurstangen sind original zu belassen.




Lenkung

Lenkradschluss und Diebstahlsicherung müssen entfernt werden. Die Lenksäule muss als Originalteil verbaut werden und das Lenksäulenlager muss in Ausführung und Aufnahme an seinem originalen Platz erhalten bleiben. Als Lenkrad kann ein anderes verbaut werden, muss jedoch mit einer geeigneten Nabe mit der Lenksäule verbunden werden. Das Lenkrad muss einen geschlossenen Lenkradkranz haben. Die Lenkung darf in ihrer Befestigung am Hilfsrahmen verstärkt werden. Die Lenkung muss an ihrem originalen Einbauort verbleiben. Die Lenkstange darf nicht gekürzt, geknickt oder verlängert werden. Die originalen Befestigungspunkte sind beizubehalten.

Bremsanlage

Vorgeschrieben ist eine gleichzeitig auf Vorder- und Hinterräder wirkende originale Zweikreisbremsanlage, die durch das gleiche Pedal betätigt wird. Die Feststellbremse ist in voller Funktionstüchtigkeit vorgeschrieben.

Kraftstoffbehälter

Der originale Tank ist erforderlich. Er muss am originalen Standort angebracht sein. Ein Zusatztank ist verboten.

Dachöffnungen

Schiebe oder Sommerdächer sind nicht erlaubt. Vorhandene Öffnungen sind formschlüssig und dauerhaft zu verschließen.

Fensterscheiben

Eine beschädigte Windschutzscheibe ist unzulässig. Die Scheiben können durch Metallgitter oder Makralon/Plexi ersetzt werden. Als Frontscheibe ist nur VSG-Glas erlaubt. Auf der Fahrerseite muss ein fest mit dem Türrahmen verbundenes Gitter mit der Maschengröße max. 30x30 mm gegen herausfallen oder greifen vorhanden sein.

Karosserie

Die Originalkarosserie muss erhalten bleiben. Scheibenwischer sind frei, jedoch muss bei einer Frontscheibe ein funktionstüchtiger Scheibenwischer vorhanden sein. Beide Stoßstangen sind zu entfernen und nicht durch Rohre o.ä. zu ersetzen, Stoßstangenträger sind erlaubt. Ein Unterfahrschutz für Motor und Getriebe ist erlaubt. Er darf jedoch nicht über die Fahrzeugmaße hinausragen. Rammen jeglicher Art sind nicht erlaubt (vorne sowie hinten). Domstreben sind erlaubt und dürfen im Motorraum als Halterung verwendet werden (Schwingungsdämpfer). Die Karosserie darf nur durch Ausbau von originalen Einbauteilen, wie z.B. Verkleidungen oder Sitzen, erleichtern werden. Das Heraustrennen von Fahrzeugteilen ist zum Erleichtern nicht gestattet. Erlaubt sind keine Anbauten wie, Spoiler usw. Hauben, Deckel und Türen sind ausreichend mit einer zusätzlichen Gummisicherung o.ä. zu versehen. Lose Gegenstände und Teil wie z.B. Rückbank, Beifahrersitz, Verkleidungen, Himmel usw.


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müssen ausreichend gesichert oder entfernt werden. Das Mitführen von fremden Gegenständen und Personen auf der Rennstrecke ist verboten. Türen, Hauben und Deckel müssen ohne Werkzeug von außen zu öffnen sein.

Startnummern und Werbung

Das Anbringen der Startnummern erfolgt an beiden hinteren Seitenfenstern. Die Startnummer muss auf einem Untergrund mit den Mindestmaßen von H 24 cm x B 35 cm gut leserlich sein. Hinzu muss sie im A5-Maß (quer) oben rechts in der Frontscheibe angebracht sein. In der Frontscheibe muss ein 26 cm hohes Sichtfeld bleiben (werbungsfrei). Auf der Heckscheibe beträgt dieses Sichtfeld 34 cm. Die vorderen Seitenscheiben bleiben frei. Werbung auf den übrigen teilen der Karosserie ist freigestellt. Sie muss jedoch fest am Fahrzeug angebracht sein und darf kein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Startnummern müssen zu jeder Zeit der Veranstaltung an den vorgeschriebenen Stellen in den vorgeschriebenen Größen lesbar am Fahrzeug angebracht sein.

Lichtmaschine und Batterie

Die Lichtmaschine muss im Original am Originalort verbaut sein. Sie ist mit einer Polabdeckung (+Pol) zu versehen. Gleiches ist am Anlasser anzubringen.

Federung

Blattfederpakete können bearbeitet oder verändert werden.

Fahrzeuggewicht

Fas Fahrzeuggewicht ist freigestellt. Der Einbau von Ballast ist zulässig. Ballast muss aus einem Block bestehen und fest mit der Karosserie verschraubt sein.

Verstärkungen

Alle Teile müssen einwandfrei gefertigt sein. Erlaubt sind keine scharfkantigen oder spitze Teile. Alle aufgehängten Teile sowie die Verstärkung der Karosserie durch Schweißung oder Hinzufügung von zusätzlichem Material sind erlaubt (ausgenommen Dreieckslenker vorn+hinten, sowie Spurstangen) dürfen jedoch die Endmaße der Karosserie nicht überschreiten.

Sicherheitsgurte

Die Sicherheitsgurte dürfen durch Öffnungen im Sitz geführt werden. Die Anbringung dieser Öffnungen ist zulässig, sie dürfen jedoch keine scharfen Kanten aufweisen. Zur Befestigung der Sicherheitsgurte sind geeignete Befestigungspunkte zu schaffen oder die originalen zu nutzen. Es sind nur 3-Punkt-Sicherheitsgurte zulässig (nicht elektrisch).

Abgasanlage

Die Abgasanlage darf nicht im oder durch den Fahrgastraum geführt werden.

Sicherheit

Ein festsitzender Helm und eine Halskrause sind Pflicht.

2.23. Der Einbauort des Transponders muss sich auf der Beifahrerseite vorn befinden und nicht im Heckbereich. Die Größe muss 60 x 20 cm betragen.




Änderungen und Ergänzungen behält sich der Verfasser vor.







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